Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SVI PUBLIC COMPANY LIMITED; Seidel EMS Companies - BWB/Z-2925 | Bundeswettbewerbsbehörde

SVI PUBLIC COMPANY LIMITED; Seidel EMS Companies

BWB/Z-2925

15.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​SVI PUBLIC COMPANY LIMITED (Thailand) beabsichtigt, 100% der Anteile und damit alleinige Kontrolle über die Seidel Elektronik GmbH Nfg. KG (Deutschlandsberg), Seidel Elektronik Hungaria Elektronikai Kft. und Seidel Slovakia, s.r.o. von der Seidel Holding GmbH und der Seidel Management GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Electronics Manufacturing Services (EMS).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2016 weggefallen.

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