Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alain de Krassny; K1 Group SAS - BWB/Z-2915 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alain de Krassny; K1 Group SAS

BWB/Z-2915

30.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die avisierte Transaktion besteht aus dem Erwerb von 40% der Anteile der K1 Group SAS („K1 Gruppe"), welche wiederum 100% der Anteile der Kern One SAS („Kem One") hält, durch Herrn Alain de Krassny, Hauptaktionär der Donau Chemie AG („Donau Chemie"), von OpenGate Capital Group Europe SARL („OG"). Die K1 Gruppe ist derzeit ein Gemeinschaftsunternehmen, das zu 50% von Herrn Alain de Krassny und zu 50% von OG gehalten wird. Nach dieser Transaktion wird Herr de Krassny mit (direkt und/oder indirekt) 90% der Anteile alleinige Kontrolle über die K1 Gruppe halten. Das Zusammenschlussvorhaben betriffte den Bereich Herstellung und Lieferung von Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2016 weggefallen.

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