Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MGN Milchgenossenschaft Niederösterreich registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung; NÖM AG - BWB/Z-2913 | Bundeswettbewerbsbehörde

MGN Milchgenossenschaft Niederösterreich registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung; NÖM AG

BWB/Z-2913

29.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 365.364 Stück Stückaktien der NÖM AG (Baden bei Wien), das entspricht 4,83% der Stimmrechte, durch MGN Milchgenossenschaft Niederösterreich registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Baden bei Wien), wodurch die MGN zusammen mit den bereits bisher in ihrem Eigentum stehenden 1,524.297 Stück Stückaktien der NÖM AG, die 20,17% der Stimmrechte entsprechen, 1,889.661 Stück Stückaktien der NÖM AG halten wird, was 25% des Aktienkapitals und der Stimmrechte in der NÖM AG entspricht. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Milch und Milchprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2016 weggefallen.

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