Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & Held & Francke Bau GmbH OG - BWB/Z-2911 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & Held & Francke Bau GmbH OG

BWB/Z-2911

29.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 33,32% an der AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & Held & Francke Bau GmbH OG (Wien) durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. (Linz) über einen aliquoten Beteiligungserwerb von den Gesellschaftern TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft (Wien) sowie Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. (Linz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Asphaltmischgut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2016 weggefallen.

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