Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ACCOR S.A.; Hotelportfolios von lnvesco European Hotel Real Estate II S.à r.l.; lnvesco European Hotel Real Estate III S.à r.l.; lnvesco European Hotel Real Estate IV S.à r.l.
BWB/Z-2909
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der beabsichtigte direkte Erwerb eines Hotelportfolios bestehend aus sechs Hotels in den Niederlanden (Den Haag), in Italien (2 Hotels in Rom), in Österreich (Wien), in Deutschland (Hannover und München) von lnvesco European Hotel Real Estate II S.à r.l., lnvesco European Hotel Real Estate III S.à r.l. und lnvesco European Hotel Real Estate IV S.à r.l. durch ACCOR S.A. (Paris, Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Hotelbetrieb.
S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2016 weggefallen.