Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sensormatic Electronics, LLC; ShopperTrak RCT Corporation - BWB/Z-2907 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sensormatic Electronics, LLC; ShopperTrak RCT Corporation

BWB/Z-2907

23.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sensormatic Electronics, LLC, USA, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Tyco International plc, Irland, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über ShopperTrak RCT Corporation, USA, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Analytik-Lösungen für den Einzelhandel (Retail-Analytics-Lösungen).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2016 weggefallen.

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