Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lov Group Invest SAS; De Agostini S.p.A.; Vivendi S.A. - BWB/Z-2904 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lov Group Invest SAS; De Agostini S.p.A.; Vivendi S.A.

BWB/Z-2904

23.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der angemeldete Zusammenschluss betrifft einerseits die Einbringung sämtlicher Geschäftsaktivitäten von Banijay Holding SAS und Zodiak Media sowie der Beteiligungen an My Major Company (48%) und Bamago (50%) in ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen von Lov Group Invest SAS (Paris, Frankreich) und De Agostini S.p.A. (Novaга, Italien) sowie andererseits den Erwerb einer nicht kontrollierenden Minderheitsbeteiligung an diesem Gemeinschaftsunternehmen durch Vivendi S.A. (Paris, Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben berifft den Bereich Medienaktivitäten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2016 weggefallen.

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