Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ingram Micro Inc.; Dupaco Holding B.V. - BWB/Z-2903 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ingram Micro Inc.; Dupaco Holding B.V.

BWB/Z-2903

23.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der beabsichtigte Zusammenschluss beinhaltet den indirekten Erwerb aller ausstehenden Geschäftsanteile von Dupaco Holding B.V. durch eine Tochtergesellschaft der Ingram Micro Inc. Nach dem Erwerb wird Ingram Micro Inc. die alleinige Kontrolle über Dupaco Holding B.V. ausüben. Die Aktivitäten der Parteien überschneiden sich nicht im Bereich des Vertriebs der Business Software einschließlich hierauf bezogene Schulungs- und Trainingsdienstleistungen, Helpdesk-Lösungen, Vor-Konfiguration, on-site Dienstleistungen und Netzwerkberatungsdienstleistungen in Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2016 weggefallen.

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