Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; LGC Science Group Limited - BWB/Z-2902 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; LGC Science Group Limited

BWB/Z-2902

22.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​KKR & Co. L.P. (New York, Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt eine Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über LGC Science Group Limited (Middlesex, Vereinigtes Königreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Referenzmaterialien und geschützter genomischer Produkte sowie den Bereich analytischer und genomischer Testdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2016 weggefallen.

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