Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Caverion Österreich GmbH; "Arneg" Kühlmöbel u. Ladeneinrichtungen, Produktions- u. Handelsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2901 | Bundeswettbewerbsbehörde

Caverion Österreich GmbH; "Arneg" Kühlmöbel u. Ladeneinrichtungen, Produktions- u. Handelsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2901

22.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb des Geschäftsbetriebes der "Arneg" Kühlmöbel u. Ladeneinrichtungen, Produktions- u. Handelsgesellschaft m.b.H. (Leonding) durch die Caverion Österreich GmbH (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kühltechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2016 weggefallen.

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