Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Equistone Partners Europe Ltd.; Gala Kerzen GmbH; Gala Kerzen Hungaría Kft.; Gala Candles UK Ltd.
BWB/Z-2900
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geplanter mittelbarer Erwerb der alleinigen Kontrolle an der Gala Kerzen GmbH (Wörnitz, Deutschland), an der Gala Kerzen Hungaría Kft. (Sopron, Ungarn) und an der Gala Candles UK Ltd. (London, Vereinigtes Königreich) durch die Equistone Partners Europe Ltd. (London, Vereinigtes Königreich) über von letzterer beratene Fonds. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Kerzen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2016 weggefallen.