Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swiss Automotive Group AG; SAG International AG; Autonet Group Holding AG - BWB/Z-2895 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swiss Automotive Group AG; SAG International AG; Autonet Group Holding AG

BWB/Z-2895

17.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Swiss Automotive Group AG beabsichtigt, indirekt durch ihre Tochtergesellschaft SAG International AG (Cham, Schweiz)insgesamt 70% der Aktien an der noch zu gründenden Autonet Group Holding AG (Cham, Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Kraftwagen und Kraftwagenteile bzw. Independent Aftermarket.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2016 weggefallen.

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