Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arabica Holding AB; EQT Services (UK) Limited; PIAB Group Holding AB - BWB/Z-2894 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arabica Holding AB; EQT Services (UK) Limited; PIAB Group Holding AB

BWB/Z-2894

16.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Services (UK) Limited (London, Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über die PIAB Group Holding AB (Tölby, Schweden) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produkte für die Vakuum-Automatisierung sowie Vakuumfördergeräte in der Industrieproduktion.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2016 weggefallen.

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