Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Swissport Cargo Services Austria GmbH; Flughafen Graz Betriebs GmbH
BWB/Z-2892
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Swissport Cargo Services Austria GmbH mit dem Sitz in Wien Flughafen-Schwechat beabsichtigt, 51% an den bisher von der Flughafen Graz Betriebs GmbH mit dem Sitz in Feldkirchen bei Graz erbrachten Cargo- und Logistik-Dienstleistungen am Flughafen Graz zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Cargo- und Logistik-Dienstleistungen.
S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.01.2016 weggefallen.