Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Atlas Copco AB; Varisco S.p.A.; Varisco Wellpoint S.r.l. - BWB/Z-2891 | Bundeswettbewerbsbehörde

Atlas Copco AB; Varisco S.p.A.; Varisco Wellpoint S.r.l.

BWB/Z-2891

09.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Atlas Copco AB (Schweden) beabsichtigt, indirekt sämtliche Geschäftsanteile und damit alleinige Kontrolle über Varisco S.p.A. (Italien) sowie Varisco Wellpoint S.r.l. (Italien) einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich technische Geräte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.01.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht