Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

International Business Machines Corporation; BBN Holdings, Inc. - BWB/Z-2886 | Bundeswettbewerbsbehörde

International Business Machines Corporation; BBN Holdings, Inc.

BWB/Z-2886

02.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ererb aller Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an BBN Holdings, Inc. mit Sitz in 300 Interstate N. Parkway, Atlanta, Georgia 30339, USA, durch die International Business Machines Corporation mit Sitz in New Orchard Road, Armonk, New York 10504, USA. Damit erwirbt IBM mittelbar das Wettervorhersage-Geschäft von ,,The Weather Channel" (mit Ausnahme des diesbezüglichen TV-Geschäftes). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wetterdienste.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2015 weggefallen.

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