Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EMMA Gamma Limited; SAZKA Group a.s.; EMMA Delta Management Limited - BWB/Z-2885 | Bundeswettbewerbsbehörde

EMMA Gamma Limited; SAZKA Group a.s.; EMMA Delta Management Limited

BWB/Z-2885

01.12.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​EMMA Gamma Limited (Nikosia, Zypern) beabsichtigt, einen Anteil iHv 25% verbunden mit gemeinsamer Kontrolle an SAZKA Group a.s. (Prag, Tschechische Republik) von KKCG Plc (Prag, Tschechische Republik) zu erwerben. Darüber hinaus beabsichtigt die SAZKA Group a.s., u.a. einen Anteil iHv 66,7% verbunden mit gemeinsamer Kontrolle an der EMMA Delta Management Ltd (Nikosia, Zypern) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Freizeitwirtschaft und sonstige Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2015 weggefallen.

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