Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ernst & Young Advisory Services AnteilsverwaltungsgmbH; Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AnteilsverwaltungsgmbH; Contrast Management-Holding GmbH - BWB/Z-2883 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ernst & Young Advisory Services AnteilsverwaltungsgmbH; Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AnteilsverwaltungsgmbH; Contrast Management-Holding GmbH

BWB/Z-2883

27.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von sämtlichen Geschäftsanteilen an der Contrast Management-Holding GmbH durch Ernst & Young Advisory Services AnteilsverwaltungsgmbH (51%) und Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AnteilsverwaltungsgmbH (49%). Dadurch erwirbt Ernst & Young Europe LLP indirekt alleinige Kontrolle über Contrast Management-Holding GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Managementberatung. 

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2015 weggefallen.

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