Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ernst & Young Advisory Services AnteilsverwaltungsgmbH; Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AnteilsverwaltungsgmbH; Contrast Management-Holding GmbH
BWB/Z-2883
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von sämtlichen Geschäftsanteilen an der Contrast Management-Holding GmbH durch Ernst & Young Advisory Services AnteilsverwaltungsgmbH (51%) und Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AnteilsverwaltungsgmbH (49%). Dadurch erwirbt Ernst & Young Europe LLP indirekt alleinige Kontrolle über Contrast Management-Holding GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Managementberatung.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2015 weggefallen.