Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA Retail GmbH; EATALY Distribution DE GmbH - BWB/Z-2882 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA Retail GmbH; EATALY Distribution DE GmbH

BWB/Z-2882

26.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Beabsichtigter Erwerb von 45% der Geschäftsanteile an der EATALY Distribution DE GmbH (München) durch die SIGNA Retail GmbH (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Lebensmitteln und die Handelsgastronomie. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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