Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sumitomo Mitsui Finance and Leasing CO., Ltd.; DMG MORI Finance GmbH - BWB/Z-2881 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sumitomo Mitsui Finance and Leasing CO., Ltd.; DMG MORI Finance GmbH

BWB/Z-2881

25.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Sumitomo Mitsui Finance and Leasing CO., Ltd. (Japan) beabsichtigt, von DMG MORI CO., LTD. (Japan) 35,2% der Geschäftsanteile an DMG MORI Finance GmbH (Deutschland) zu erwerben und dadurch ihre Beteiligung an DMG MORI Finance GmbH auf 50,1% zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Finanzierungsdienstleistungen für Werkzeugmaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2015 weggefallen.

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