Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DC NETHERLANDS B.V.; Steyr-Werner Technischer Handel GmbH - BWB/Z-2873 | Bundeswettbewerbsbehörde

DC NETHERLANDS B.V.; Steyr-Werner Technischer Handel GmbH

BWB/Z-2873

20.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​DC NETHERLANDS B.V. (Tilburg, Niederlande) beabsichtigt, 50% der Geschäftsanteile an Steyr-Werner Technischer Handel GmbH (Wien, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den technischer Handel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht