Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Credit II GP LP; ECAS S.à.r.l.; Kartesia Securities S.A.; HCV 1 S.A.S. - BWB/Z-2871 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Credit II GP LP; ECAS S.à.r.l.; Kartesia Securities S.A.; HCV 1 S.A.S.

BWB/Z-2871

19.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Credit II GP LP (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, einen Anteil von 39,09%, ECAS S.à.r.l. (Luxemburg), eine Tochtergesellschaft der European Capital Group, einen Anteil von 28,22% und Kartesia Securities S.A. (Luxemburg) einen Anteil von 25,33% an der HCV 1 S.A.S. (Frankreich), der Muttergesellschaft der Tiama Gruppe, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Prüfverfahren für die Glasindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2015 weggefallen.

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