Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aurelius SE & Co. KGaA; Valora Trade Geschäft der Valora Gruppe - BWB/Z-2868 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aurelius SE & Co. KGaA; Valora Trade Geschäft der Valora Gruppe

BWB/Z-2868

16.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb der Anteile an Valora Trade Switzerland AG, Schweiz (100%), Valora Trade Germany GmbH, Deutschland (68,4%), Delvita GmbH, Deutschland (100%), Valora Trade Austria GmbH & Co. KG, Österreich (100%), Valora Trade Beteiligungs GmbH, Österreich (100%), Plagemann Lebensmittelhandels GmbH & Co. KG, Österreich (100%), Plagemann Lebensmittel Beteiligungs GmbH, Österreich (100%) und Valora Holding Sweden AB, Schweden (100%) samt der Beteiligungsunternehmen von Valora Holding Sweden AB durch Aurelius SE & Co. KGaA, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Konsumgütern des täglichen Bedarfs.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2015 weggefallen.

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