Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Treibacher Industrieholding GmbH; Tribotecc GmbH - BWB/Z-2867 | Bundeswettbewerbsbehörde

Treibacher Industrieholding GmbH; Tribotecc GmbH

BWB/Z-2867

16.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an Tribotecc GmbH (Österreich) durch Treibacher Industrieholding GmbH (Österreich) und deren Tochtergesellschaft TREIBACHER INDUSTRIE AG (Österreich). Tribotecc GmbH befindet sich gegenwärtig zu 100% im Eigentum der Rockwood Specialties Group lnc. (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von chemischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2015 weggefallen.

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