Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lngram Micro lnc.; DOCdata International B.V.; DOCdata Nederland B.V. - BWB/Z-2863 | Bundeswettbewerbsbehörde

lngram Micro lnc.; DOCdata International B.V.; DOCdata Nederland B.V.

BWB/Z-2863

11.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Der beabsichtigte Zusammenschluss beinhaltet den indirekten Erwerb aller ausstehenden Aktien von DOCdata International B.V. (Niederlande) und DOCdata Nederland B.V. (Niederlande) durch eine Tochtergesellschaft der lngram Micro lnc. (USA). Nach dem Erwerb wird lngram Micro lnc. die alleinige Kontrolle über DOCdata International B.V. und DOCdata Nederland B.V. ausüben. Die Aktivitäten der Parteien überschneiden sich geringfügig im Bereich der e-commerce Fulfillment Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.12.2015 weggefallen.

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