Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Komatsu Ltd.; Lehnhoff GmbH; Lehnhoff Hartstahl GmbH & Co. KG; Lehnhoff Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG - BWB/Z-2859 | Bundeswettbewerbsbehörde

Komatsu Ltd.; Lehnhoff GmbH; Lehnhoff Hartstahl GmbH & Co. KG; Lehnhoff Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG

BWB/Z-2859

09.11.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb alleiniger Kontrolle über Lehnhoff GmbH, Lehnhoff Hartstahl GmbH & Co. KG und Lehnhoff Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, alle mit Sitz in Baden-Baden, Deutschland, durch Komatsu Ltd., Tokio, Japan. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Baumaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2015 weggefallen.

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