Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Volvo Personvagnar Aktiebolag; AVS Automotive VersicherungsService GmbH
BWB/Z-2854
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Volvo Personvagnar Aktiebolag und AVS Automotive VersicherungsService GmbH beabsichtigen, durch Erwerb eines Anteils von jeweils 50% im Rahmen der Gründung der VCIS Germany GmbH, Köln, in Form eines Gemeinschaftsunternehmens ohne Vollfunktionscharakter im Sinne des § 7 Abs 2 KartG einen Geschäftsbereich zu betreiben, der die Vermittlung von KFZ-Versicherungspolicen in Deutschland umfasst. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermittlung von KFZ-Versicherungspolicen im Zusammenhang mit dem Erwerb (einschließlich Leasing) und der Instandsetzung von KFZ in Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.