Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hutchison 3G Austria Investments S.à.r.l.; Great Rainbow Limited
BWB/Z-2852
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Hutchison 3G Austria Investments S.à.r.l., Luxemburg, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der CK Hutchison Holdings Limited, Hong Kong, beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Great Rainbow Limited, Luxemburg, von Grace Concord Enterprises Limited, Hong Kong, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Mobilfunknetze.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.11.2015 weggefallen.