Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPB Beteiligungsverwaltung GmbH; Dr. Anna Bauthen Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2851 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPB Beteiligungsverwaltung GmbH; Dr. Anna Bauthen Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2851

30.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der geplante Erwerb eines weiteren Geschäftsanteils von 49,8% des Stammkapitals der Dr. Anna Bauthen Gesellschaft m.b.H. durch die SPB Beteiligungsverwaltung GmbH, wodurch diese eine Gesamtbeteiligung von 74,9% des Stammkapitals der Dr. Anna Bauthen Gesellschaft m.b.H. erreicht. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Handel mit Nadelschnittholz und Nadelschnittholzprodukten (Massivholzplatten).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2015 weggefallen.

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