Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Goldman Sachs Group, Inc.; East Rock Capital; K+K Hotels GmbH; Highgate Hotels L.P. - BWB/Z-2845 | Bundeswettbewerbsbehörde

Goldman Sachs Group, Inc.; East Rock Capital; K+K Hotels GmbH; Highgate Hotels L.P.

BWB/Z-2845

27.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb gemeinsamer Kontrolle über K+K Hotels GmbH (Salzburg, Österreich) und ihr Hotelgeschäft durch Goldman Sachs Group, Inc. (New York, USA) und East Rock Capital (New York, USA). Die Hotels sollen von Highgate Hotels L.P. (Irving, Texas, USA) geführt werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Hotelunterkunftsdienste.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.11.2015 weggefallen.

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