Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Honeywell International Inc.; Sigma-Aldrich Laborchemikalien GmbH - BWB/Z-2842 | Bundeswettbewerbsbehörde

Honeywell International Inc.; Sigma-Aldrich Laborchemikalien GmbH

BWB/Z-2842

22.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Honeywell International Inc., USA, beabsichtigt, 100% der Anteile und dadurch die alleinige Kontrolle über Sigma-Aldrich Laborchemikalien GmbH, Deutschland, einer Tochtergesellschaft von Sigma-Aldrich Corporation, USA, sowie bestimmteVermögenswerte und Geschäftsbereiche anderer Sigma-Aldrich Tochtergesellschaften zu erwerben, die im Bereich der Herstellung und/oder des Vertriebs von Lösungsmitteln und anorganischen Reagenzien tätig sind. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Lösungsmitteln und anorganischen Reagenzien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2015 weggefallen.

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