Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH; XXXLutz KG; Möbel Mahler - Standorte Bopfingen und Wolfratshausen - BWB/Z-2839 | Bundeswettbewerbsbehörde

ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH; XXXLutz KG; Möbel Mahler - Standorte Bopfingen und Wolfratshausen

BWB/Z-2839

14.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH (Deutschland), ein mit XXXLutz KG (Österreich) verbundenes Unternehmen, beabsichtigt, indirekt über verbundene Unternehmen die Möbeleinzelhandels-Standorte Bopfingen und Wolfratshausen (Deutschland) von Möbel Mahler zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Möbeleinzelhandelssektor.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2015 weggefallen.

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