Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Mid Market LP; kfzteile24 GmbH - BWB/Z-2835 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Mid Market LP; kfzteile24 GmbH

BWB/Z-2835

09.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​EQT Mid Market LP (Schiphol, Niederlande) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über die kfzteile24 GmbH (Berlin, Deutschland) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft insbesondere den Onlinehandel mit Kfz-Ersatzteilen und Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.11.2015 weggefallen.

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