Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hornbach Baumarkt GmbH; bauMax AG
BWB/Z-2834
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Hornbach Baumarkt GmbH mit dem Sitz in Wiener Neudorf beabsichtigt, in den von der bauMax AG für den Standort Innsbruck Rum abgeschlossenen Mietvertrag einzutreten, die am Standort beschäftigten Dienstnehmer zu übernehmen und die dazugehörenden Bauwerke nach Durchführung eines Umbaus als Hornbach Bau- und Gartenmarkt zu betreiben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Baumärkte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2015 weggefallen.