Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NewCo; Prelios S.p.A. - BWB/Z-2832 | Bundeswettbewerbsbehörde

NewCo; Prelios S.p.A.

BWB/Z-2832

05.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das Zusammenschlussvorhaben sieht die Übertragung des Geschäftsbereichs Investments von Prelios S.p.A. (Mailand, Italien) auf das Zielunternehmen NewCo vor, wobei (i) UniCredit S.p.A. (Rom, Italien), (ii) Intesa Sanpaolo S.p.A. (Turin, Italien) und (iii) Pirelli & C. S.p.A. (Mailand, Italien) je 25% der Stimmrechte an NewCo erwerben werden und Prelios die verbleibenden 25% der Stimmrechte an NewCo behält.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.11.2015 weggefallen.

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