Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austro Holding GmbH; Nomos Beteiligungsverwaltungs GmbH; Ancora Holding GmbH; Ankerbrot AG - BWB/Z-2828 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austro Holding GmbH; Nomos Beteiligungsverwaltungs GmbH; Ancora Holding GmbH; Ankerbrot AG

BWB/Z-2828

01.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird der Erwerb einer Beteiligung von über 50% der Geschäftsanteile an der Ancora Holding GmbH, die wiederum die Anteile der Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH verwaltet, welche 100% der Anteile an der Ankerbrot Aktiengesellschaft hält. Die Beteiligungen erwirbt die Austro Holding GmbH mittels Anteilskaufs von der PO Privatstiftung in Gründung und der Nomos Beteiligungsverwaltungs GmbH, sodass ein Beteiligungsgrad von 50% überschritten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Backwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2015 weggefallen.

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