Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Avnet, Inc.; Avnet Technology Solutions GmbH; Orchestra Service GmbH - BWB/Z-2826 | Bundeswettbewerbsbehörde

Avnet, Inc.; Avnet Technology Solutions GmbH; Orchestra Service GmbH

BWB/Z-2826

01.10.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Avnet, Inc., USA, beabsichtigt, indirekt durch ihre Tochtergesellschaft Avnet Technology Solutions GmbH, Deutschland, sämtliche Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die Orchestra Service GmbH, Deutschland, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit IT-Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2015 weggefallen.

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