Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Axel Springer SE; Business Insider, Inc.
BWB/Z-2824
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von bis zu 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an Business Insider, Inc. (USA) durch Axel Springer SE (Deutschland). Axel Springer SE hält aktuell indirekt ca. 9% der Anteile an Business Insider, Inc. und beabsichtigt, die übrigen Anteile mittels a) Erwerb von weiteren ca. 88% der Anteile und b) einer Vereinbarung über eine Put-Option mit dem Anteilseigner der verbleibenden Anteile zu erlangen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich digitale Medien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2015 weggefallen.