Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bakuti Zweiundsiebzigste Beteiligungs GmbH; LP Beteiligungs- und Management GmbH; Lenzing Plastics GmbH & Co. KG - BWB/Z-2815 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bakuti Zweiundsiebzigste Beteiligungs GmbH; LP Beteiligungs- und Management GmbH; Lenzing Plastics GmbH & Co. KG

BWB/Z-2815

21.09.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 29,7% an der LP Beteiligungs- und Management GmbH (Linz, Österreich) durch die Bakuti Zweiundsiebzigste Beteiligungs GmbH (Hannover, Deutschland). Der Erwerb führt zu einer mittelbaren Beteiligung an der Lenzing Plastics GmbH & Co. KG (Lenzing, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung von Produkten aus Polyolefinen, Polypropen und Fluorpolymeren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2015 weggefallen.

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