Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Overlack AG; Klink-Gruppe; RTG Rhein-Tanklager-Gruppe - BWB/Z-2813 | Bundeswettbewerbsbehörde

Overlack AG; Klink-Gruppe; RTG Rhein-Tanklager-Gruppe

BWB/Z-2813

18.09.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Overlack AG mit dem Sitz in Mönchengladbach beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an (i) K.H. Klink Chemierohstoffe GmbH mit dem Sitz in Stuttgart, (ii) an RTG Rhein-Tanklager-GmbH & Co. Mineralöl-Produkten-Umschlag KG und der Komplementärin RTG Rhein-Tanklager-GmbH, beide mit dem Sitz in Ludwigshafen, und (iii) an Klink Chemierohstoffe Kollektivgesellschaft mit dem Sitz in Stansstad, Schweiz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.10.2015 weggefallen.

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