Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

via medis Nierenzentren GmbH; DTZ Dialyse Trainings-Zentren GmbH - BWB/Z-2809 | Bundeswettbewerbsbehörde

via medis Nierenzentren GmbH; DTZ Dialyse Trainings-Zentren GmbH

BWB/Z-2809

15.09.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​via medis Nierenzentren GmbH (Melsungen, Deutschland) beabsichtigt, 100% der Anteile an der DTZ Dialyse Trainings-Zentren GmbH (Nürnberg, Deutschland) von den beiden Gesellschaftern Frau Dr. Albrecht (beteiligt zu 51%) und Herrn Dr. Albrecht (beteiligt zu 49%) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Dialysezentren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht