Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIJ - Slovenska industrija jekla, d.d.; Perutnina Ptuj d.d. - BWB/Z-2803 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIJ - Slovenska industrija jekla, d.d.; Perutnina Ptuj d.d.

BWB/Z-2803

09.09.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von mehr als 50% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Perutnina Ptuj d.d. (Ptuj, Slowenien) durch SIJ - Slovenska industrija jekla, d.d. (Ljubljana, Slowenien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Lebensmittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2015 weggefallen.

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