Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BayWa AG; Evergrain Germany GmbH & Co. KG; Evergrain Verwaltungs GmbH - BWB/Z-2795 | Bundeswettbewerbsbehörde

BayWa AG; Evergrain Germany GmbH & Co. KG; Evergrain Verwaltungs GmbH

BWB/Z-2795

03.09.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​BayWa AG, Deutschland, beabsichtigt, (i) 51% der Kommanditbeteiligung an der Evergrain Germany GmbH & Co. KG, Deutschland, sowie (ii) sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementärin, der Evergrain Verwaltungs GmbH, Deutschland, zu erwerben. Die bisherige Alleineigentümerin Evergrain International AG, Schweiz, bleibt mit einem Kommanditanteil von 49% an der Evergrain Germany GmbH & Co. KG beteiligt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2015 weggefallen.

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