Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Csányi Gruppe; KITE Zrt. - BWB/Z-2793 | Bundeswettbewerbsbehörde

Csányi Gruppe; KITE Zrt.

BWB/Z-2793

03.09.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50,08% der Geschäftsanteile und der alleinigen Kontrolle an der KITE Zrt. (Nádudvar, Ungarn) durch Unternehmen der Csányi Gruppe, wobei jeweils 16,69% durch Agrárintegrátor Kft, Agrárspektrum Kft. und Agrochain Kft (alle mit Sitz in Alkotás utca 53., 1123 Budapest, Ungarn) erworben werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel sowie Handel mit Produkten für die landwirtschaftliche Produktion (insbesondere Maschinen, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2015 weggefallen.

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