Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scholz Holding GmbH; Prometall GmbH - BWB/Z-2790 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scholz Holding GmbH; Prometall GmbH

BWB/Z-2790

28.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Scholz Holding GmbH beabsichtigt, zu ihrer bisherigen Beteiligung von 24,9% an der Prometall GmbH weitere 5,83% der Anteile hinzuzuerwerben, so dass sie auf insgesamt 30,73% der Anteile gelangt. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel und die Sammlung von Eisen- und NE-Schrotten (Edelstahl-, Kupfer-, Aluminium-, Messing- und Bleischrott).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2015 weggefallen.

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