Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BONUS Pensionskassen AG; VICTORIA-VOLKSBANKEN Pensionskassen Aktiengesellschaft; VICTORIA-Volksbanken Vorsorgekasse AG - BWB/Z-2787 | Bundeswettbewerbsbehörde

BONUS Pensionskassen AG; VICTORIA-VOLKSBANKEN Pensionskassen Aktiengesellschaft; VICTORIA-Volksbanken Vorsorgekasse AG

BWB/Z-2787

26.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb der VICTORIA-VOLKSBANKEN Pensionskassen Aktiengesellschaft und der VICTORIA-Volksbanken Vorsorgekasse AG durch BONUS Pensionskassen AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich betriebliche Altersvorsorge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2015 weggefallen.

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