Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ringier AG; Axel Springer Schweiz AG - BWB/Z-2785 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ringier AG; Axel Springer Schweiz AG

BWB/Z-2785

25.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das angemeldete Vorhaben betrifft die Einbringung der Schweizer Zeitschriftenaktivitäten der Ringier AG und Axel Springer Schweiz AG, 92.46% Beteiligung von Ringier an der Le Temps SA, Schweiz (Herausgeberin der Schweizer Tageszeitung Le Temps), 20% Beteiligung der AS Schweiz an der Presse TV AG, Schweiz und Geschäftsaktivitäten der im Eigentum der AS Schweiz stehenden Amiado-Gruppe, Schweiz (insbes students.ch, partyguide.ch sowie usgang.ch) in ein nach schweizerischem Recht zu konstituierendes Vollfunktions-Gemeinschaftsuntemehmen. Ringier AG und Axel Springer Schweiz AG werden jeweils 50% und gemeinsame Kontrolle an diesem Gemeinschaftsunternehmen halten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2015 weggefallen.

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