Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Holzindustrie Schweighofer GmbH; Klausner Holz Sachsen GmbH - BWB/Z-2780 | Bundeswettbewerbsbehörde

Holzindustrie Schweighofer GmbH; Klausner Holz Sachsen GmbH

BWB/Z-2780

21.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Holzindustrie Schweighofer GmbH (HRB 168 475 B), Berlin (vormals: aptus 1002.GmbH), beabsichtigt, den kompletten Geschäftsbetrieb der Klausner Holz Sachsen GmbH (HRB 23310), Kodersdorf, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Schnittholz und Sägenebenprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.09.2015 weggefallen.

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