Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SFS intec GmbH; Ludwig Hettich & Co. KG - BWB/Z-2777 | Bundeswettbewerbsbehörde

SFS intec GmbH; Ludwig Hettich & Co. KG

BWB/Z-2777

20.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb einer Beteiligung von 30% an der Ludwig Hettich & Co. KG (Schramberg, Deutschland) durch die SFS intec GmbH (Oberursel, Deutschland), einer indirekten 100%igen Tochtergesellschaft der SFS Group AG (Heerbrugg, Schweiz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Befestigungstechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2015 weggefallen.

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