Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft; Daimler AG; AUDI AG; HERE-Gruppe - BWB/Z-2776 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft; Daimler AG; AUDI AG; HERE-Gruppe

BWB/Z-2776

20.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (Deutschland), Daimler AG (Deutschland) und AUDI AG (Deutschland) beabsichtigen, indirekt jeweils ein Drittel der Anteile an HERE International B.V., HERE Global B.V. und HERE Holding Corporation (Finnland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft digitale Karten und Standorterfassung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2015 weggefallen.

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